Wir als Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Trotz umfangreicher technischer und organisatorischer Maßnahmen unsererseits zum Schutz Ihrer Daten kann eine Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Alternativ können Sie uns gerne per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren.
Informationen zur Erhebung von Daten nach Art. 13, 14 DSGVO
1. Verantwortlicher für die Datenerhebung und Ansprechpartner
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Gemeinde Moos
Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1
94554 Moos
Telefon: 09938 9502-0
Fax. 09938 9502-26
E-Mail: poststelle@vgem-moos.bayern.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Gemeinde Moos
Datenschutz
Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1
94554 Moos
Telefon: 09938 9502-0
Fax. 09938 9502-26
E-Mail: datenschutz@vgem-moos.bayern.de
2. Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten
Eine Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten in der Gemeinde Moos mit Angaben zu Erhebungszweck, gesetzlicher Grundlage für die Erhebung sowie ggf. weiterer Empfänger finden Sie unter: Die Übersicht der Verarbeitungstätigkeiten nach Sachgebieten finden Sie in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite der o.a. Gemeinden. Die Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Organigramm der Gemeinde Moos.
2.1 Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Soweit Sie in eine Verarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
2.2 Empfänger von personenbezogenen Daten
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können Protokolldaten auf Grundlage von Art. 12 des Bayerischen E-Government-Gesetzes an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden (näheres siehe unter „Protokollierung“).
2.3. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Moos so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Für die Löschfristen gelten die Aufbewahrungsbestimmungen nach dem bayerischen Einheitsaktenplan. Diese betragen je nach Sachbereich in der Regel zwischen 5 und 30 Jahren. Nähere Auskunft dazu erteilt auf Anfrage Ihr(e) zuständige(r) Sachbearbeiter(in).
3. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen als Betroffene folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ( https://www.datenschutz-bayern.de).
4. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Moos durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenerarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
5. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
In gewissen Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet die Gemeinde Moos oder anderen zuständigen Behörden bestimmte Daten bereitzustellen. Falls eine derartige Verpflichtung besteht, ergibt sich diese aus der in der Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten genannten Gesetzesgrundlage.
Gesetzestexte können Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de (Bundesgesetze) und www.gesetze-bayern.de (Gesetze des Freistaates Bayern) abrufen.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann dies gegebenenfalls folgende Konsequenzen haben (beispielhafte Aufzählung):
Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.
Der Vertrag mit Ihnen kann nicht geschlossen werden.
Es kann ggf. ein Bußgeld verhängt werden.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt auf Anfrage Ihr(e) zuständige(r) Sachbearbeiter(in).
Elektronische Kommunikation mit die Gemeinde Moos gemäß Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
1. Zugangseröffnung
Die Gemeinde Moos eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach den gesetzlichen Grundlagen und den nachfolgend genannten Hinweisen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Moos und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Maßgeblich sind die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation:
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
2. Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen
In der Vergangenheit konnten Rechtsbehelfe nur schriftlich oder zur Niederschrift bei den betroffenen Behörden eingelegt werden.
Nach Einführung des Art 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte ERVV VwG) besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Rechtsbehelfe in elektronischer Form einzulegen.
Für die Gemeinde Moos sind folgende Formen zugelassen:
Widerspruch per E-Mail nur in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) an: poststelle@vgem-moos.bayern.de
oder
Widerspruch per De-Mail mit der Versandart „absenderbestätigt“ nach § 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 4 De-Mail-Gesetz (DeMailG) an: wird in Kürze nachgereicht
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Unmittelbare Klageerhebung bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten:
Bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten kann ebenfalls in elektronischer Form Klage erhoben werden. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Veraltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
3. Hinweise
3.1 Allgemeines
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite oder den Briefköpfen angegebenen E-Mail-Adressen.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Moos davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Die Gemeinde Moos nimmt Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Word für Windows (*.doc, *.docx)
Excel für Windows (*.xls, *.xlsx, *.csv)
Portable Data File (*.pdf)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Portable Network Grafics (*.png)
Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder entsprechender Code (z. B. Makros) enthalten sein.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 25 Megabyte angenommen.
Dateien in den vorgenannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Moos nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Die Gemeinde Moos verwendet eine Einrichtung zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Über abgewiesene E-Mails erfolgt keine Benachrichtigung. Sie können sich jedoch in eine Positiv-Liste (Whitelist) eintragen lassen.
Eine förmliche Zustellung, die einen Zustellungsnachweis zwingend erfordert, ist in elektronischer Form mit einer absenderbestätigten De-Mail nach § 5 Absätze 5 und 6 in Verbindung mit § 4 De-Mail-Gesetz (De-MailG) möglich.
3.2 Empfang von verschlüsselten Mails
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern, oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden.
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird hiermit eröffnet. Verschlüsselte Mails werden an eine zentrale De-Mail-Adresse im Haus gesandt und dann intern weitergeleitet. Dies setzt voraus, dass der Versender ebenfalls über eine De-Mail-Adresse verfügt, da eine Kommunikation zwischen „normaler“ E-Mail-Adresse und De-Mail-Adresse nicht möglich ist.
Die De-Mail-Adresse lautet: wird in Kürze nachgereicht
3.3 Digitale Signatur
Nach § 3 a BayVwVfG kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch eine „elektronische Form“ ersetzt werden. Hierauf werden Sie z.B. in den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide hingewiesen. In diesen Fällen ist das unverschlüsselt übersandte digitale Schriftstück mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Für die Signatur benötigt der Berechtigte eine auf ihn ausgestellte Signaturkarte eines Zertifizierungsdiensteanbieters. Sofern die Voraussetzungen für die Vorlage einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht vorliegen, ist in den Fällen, in denen Schriftform angeordnet ist, weiter die Briefpost in Papierform zu verwenden.
Besondere Hinweise zum Internetangebot
1. Protokollierung
Wir als Provider dieser Webseiten erheben und speichern Informationen, die Ihr Webbrowser automatisch an uns übermittelt, in sogenannten Server-Log-Dateien. Diese Informationen sind:
Webbrowsertyp/Webbrowserversion
Verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.
2. Kontaktformular und andere Online-Eingabemasken
Wenn Sie uns per Kontaktformular oder über eine andere Online-Eingabemaske, z.B. Anfragen und Kontaktdaten zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage bei uns gespeichert. Ihre Daten werden dabei auf dem Transport unter Verwendung einer Software (SSL) verschlüsselt und sind vor einer Kenntnisnahme durch Dritte geschützt. Die Angabe dieser Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Alternativ können Sie sich auch per Post, Telefon oder Telefax an uns wenden. Natürlich geben wir Ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.
3. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook
Der Landkreis Deggendorf greift für den hier angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie diese Facebook-Seite und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Alternativ können Sie die über diese Seite angebotenen Informationen auch auf unserem Internet-Angebot unter www.gemeinde-moos.de abrufen.
Beim Besuch unserer Facebook-Seite erfasst Facebook u. a. Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem PC vorhanden sind. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber der Facebook-Seiten statistische Informationen über die Inanspruchnahme der Facebook-Seite zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung: http://de-de.facebook.com/help/pages/insights .
Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von der Facebook Ltd. als Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Welche Informationen Facebook erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt Facebook in allgemeiner Form in seinen Datenverwendungsrichtlinien. Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook sowie zu den Einstellmöglichkeiten für Werbeanzeigen.
Die Datenverwendungsrichtlinien sind unter folgendem Link verfügbar: http://de-de.facebook.com/about/privacy
Die vollständigen Datenrichtlinien von Facebook finden Sie hier: https://de-de.facebook.com/full_data_use_policy
In welcher Weise Facebook die Daten aus dem Besuch von Facebook-Seiten für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der Facebook-Seite einzelnen Nutzern zugeordnet werden, wie lange Facebook diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der Facebook-Seite an Dritte weitergegeben werden, wird von Facebook nicht abschließend und klar benannt und ist uns nicht bekannt.
Beim Zugriff auf eine Facebook-Seite wird die Ihrem Endgeräte zugeteilte IP-Adresse an Facebook übermittelt. Nach Auskunft von Facebook wird diese IP-Adresse anonymisiert (bei "deutschen" IP-Adressen) und nach 90 Tagen gelöscht. Facebook speichert darüber hinaus Informationen über die Endgeräte seiner Nutzer (z.B. im Rahmen der Funktion „Anmeldebenachrichtigung“); gegebenenfalls ist Facebook damit eine Zuordnung von IP-Adressen zu einzelnen Nutzern möglich.
Wenn Sie als Nutzerin oder Nutzer aktuell bei Facebook angemeldet sind, befindet sich auf Ihrem Endgerät ein Cookie mit Ihrer Facebook-Kennung. Dadurch ist Facebook in der Lage nachzuvollziehen, dass Sie diese Seite aufgesucht und wie Sie sie genutzt haben. Dies gilt auch für alle anderen Facebook-Seiten. Über in Webseiten eingebundene Facebook-Buttons ist es Facebook möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten Seiten zu erfassen und Ihrem Facebook-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung, auf Sie zugeschnitten, angeboten werden.
3.1 Einbindung von Facebook-Like-Button
Standardmäßig werden lediglich deaktivierte Buttons eingeblendet, die noch keinen Kontakt mit den Servern von Facebook herstellen. Erst wenn Sie mit einem zweiten Klick Ihre Einwilligung erklären, wird die Verbindung hergestellt und Ihr „Like“ an Facebook übertragen. Nur wenn Sie bei Facebook bereits angemeldet sind, wird Ihr „Like“ ohne ein weiteres Fenster übermittelt.
4. Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube
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5. Fotoaufnahmen
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